Die Stille Gesellschaft

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Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne rechtliche Außenbeziehung.
Der stille Gesellschafter ist auf Zeit am Gewinn und Verlust der RV Energy Invest beteiligt. Im Geschäftsverkehr tritt nur das im Handelsregister eingetragene Unternehmen auf und nur dieses wird im Vertragsverkehr rechtlich verpflichtet.

Der stille Gesellschafter ist lediglich Kapitalgeber, dessen Beteiligungsgeld in das Vermögen bzw. Eigentum der RV Energy Invest AG übergeht. Es besteht bei vertragsgemäßer Kündigung ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Einlagekapitals. Der stille Gesellschafter haftet beschränkt wie der Kommanditist, nämlich nur in Höhe der von ihm vertraglich übernommenen stillen Gesellschaftseinlage. Ist diese Einlage erbracht, besteht keinerlei Haftung mehr und ebenso ist eine Nachschussverpflichtung geschlossen. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer mit maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer unterliegen. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.


Grunddividende: 5,5 % p. a.
Mindestzeichnung: 10.000,-EUR
Laufzeit: min. 7 Jahre


Die Beteiligung
Art:
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 stille Gesellschaftsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)


Ausgestaltung:

  • Typisch stilles Gesellschaftskapital
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung


Laufzeit: mindestens 7 volle Jahre
Emissionsvolumen: 2,5 Mio. EUR
Kündigungsfrist: zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000,- EUR
Emissionskosten: Agio 5 % aus der Zeichnungssumme
Anlaufverluste: keine


Rechte und Pflichten des Beteiligten Dividende / Bonus:
Grunddividende: 5,5 % p. a. des Beteiligungsbetrages
Überschussdividende: anteilig aus 10% des Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Dividende: 1 x jährlich